Vermittlungsbedingungen
Sehr geehrter Kunde, die nachstehenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam in den Vertrag einbezogen, im Falle Ihres Buchungsauftrages Inhalt des zwischen uns, der Ferienhaus-Vermittlung fincaferien.de GmbH, Hainbergstr.18, 31167 Bockenem, Tel.: 05067 - 6526, Fax.: 05067 – 698923, - nachstehend "FINCAFERIEN" abgekürzt, - und Ihnen zustande kommenden Vermittlungsvertrages. Bitte lesen Sie diesen daher sorgfältig durch.
1. Stellung und Leistungen von FINCAFERIEN, anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1 FINCAFERIEN bietet im Internet die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit den Eigentümern der Ferienobjekte an. FINCAFERIEN hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Eigentümer/ Vermieter/Veranstalter, soweit sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 651a Abs. 2 BGB nichts anderes ergibt.
1.2. Die Rechte und Pflichten von FINCAFERIEN ergeben sich aus diesen Vermitt lungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die für den Vertragspartner maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und die mit diesem getroffenen Vereinbarungen.
1.4 Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch FINCAFERIEN als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen.
2. Buchungsablauf
2.1 Mit Anmeldung bietet der Kunde FINCAFERIEN den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme und Bestätigung durch FINCAFERIEN zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. FINCAFERIEN übermittelt, entsprechend dem Buchungswunsch des Kunden, an diesen ein ausgefülltes, mit allen Leistungsdaten, den Belegungszeiten und Preisen von FINCAFERIEN namens des Eigentümers/Vermieters rechtsverbindliches Exemplar des Belegungsvertrages. In dieser Weise bestätigt FINCAFERIEN dem Kunden namens des Eigentümers/Vermieters den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Objektbeschreibung und dessen Vermittlungsbedingungen verbindlich.
2.2 Bei Buchungen kürzer als 1 Woche vor Belegungsbeginn kommt der Vertrag bereits mit der telefonischen Buchungsbestätigung zustande, welche FINCAFERIEN als Vertreter des Eigentümers erteilt. In diesem Fall hat die Übermittlung des schriftlichen Vertrages nur die Funktion der Dokumentation der mündlich verbindlich getroffenen Vereinbarungen.
Zahlungsabwicklung, Kaution, Rücktritt
3.1. FINCAFERIEN ist hinsichtlich der Anzahlungen und bezüglich Rücktrittskosten Inkassobevollmächtigte des Eigentümers/ Vermieters.
3.2. Mit Vertragsschluss, wird eine Anzahlung, entsprechend der im Vertrag vereinbarten Höhe fällig. Falls im Vertrag zur Höhe der Anzahlung nichts vermerkt ist, beträgt diese max. 20 % des Gesamtpreises und ist innerhalb von 7 Tagen an uns zu bezahlen, wobei FINCAFERIEN der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss. Beachten Sie die Überweisungszeiten! Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
3.3. Geht die Anzahlung bei FINCAFERIEN nicht innerhalb dieser Frist ein, ist FINCAFERIEN berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Eigentümers dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Ihnen pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziff. 3.7 zu berechnen.
3.4. Die Restzahlung ist, wie in der Regel im Vertrag vereinbart, bar vor Ort zu leisten, in Ausnahmefällen lt. besonderer Vereinbarung spätestens 4 Wochen vor Belegungsbeginn auf das Konto von FINCAFERIEN zu überweisen. Geht diese Restzahlung bei FINCAFERIEN nicht innerhalb dieser Frist ein, ist FINCAFERIEN berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Eigentümers dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Ihnen pauschalierte Rücktrittsgebühren zu berechnen.
3.5 Soweit FINCAFERIEN zur Vermittlung und der Eigentümer zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage sind, besteht ohne vollständige Bezahlung in der Regel kein Anspruch auf Bezug des Objektes.
3.6. Es wird darauf hingewiesen, dass bei vermittelten Mietverträgen kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.
3.7 Die Eigentümer/Vermieter können durch FINCAFERIEN als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts pauschale Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie die eventuell mögliche anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren liegen mit der Maßgabe, dass es Ihnen unbenommen bleibt, dem Eigentümer/Vermieter nachzuweisen, dass ihm keine oder geringere als die geltend gemachten Pauschalen angefallen sind, in der Regel in der Größenordnung von:
a. bis 90 Tage vor Belegungsbeginn 25 % des Mietpreises.
b. 89 bis 60 Tage vor Belegungsbeginn 35 % des Mietpreises.
c. 59 bis 30 Tage vor Belegungsbeginn 50 % des Mietpreises.
d. ab 29 Tage vor Belegungsbeginn 90% des Mietpreises.
3.8 In jedem Fall eines Rücktritts sind Sie berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, ein oder mehrere Ersatzteilnehmer zu stellen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag eintreten. Der Eigentümer/ Vermieter, vertreten durch FINCAFERIEN kann der Person (den Personen) des/der Ersatzteilnehmer widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Vertragsdurchführung nicht genügt oder seinem Eintritt in den Vertrag gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
3.9 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
4. Rücktritt durch den Eigentümer
4.1 Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so kann der Kunde wie auch der Eigentümer/Vermieter, vertreten durch FINCAFERIEN, den Vertrag kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j Abs. 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vorschriften, auf die in diesen Bestimmungen verwiesen wird, vereinbart. Dieses entsprechend anwendbare Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt ist jedoch ausschließlich auf Sachverhalte bezogen, welche sich unmittelbar auf die vertragsgemäße Überlassung des Feriendomizils oder die unmittelbare Umgebung des Feriendomizils (Waldbrände in unmittelbarer Umgebung, Straßensperrungen, Sperrungen aufgrund von Seuchen oder Umweltereignisse) im Sinne einer erheblichen Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung des Aufenthalts auswirken. Dementsprechend rechtfertigen Anreisehindernisse, insbesondere bei Flügen, keine Kündigung des Vertrags mit dem Vermieter
4.2 Der Eigentümer/Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder FINCAFERIEN als deren Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn Sie und/oder Ihre Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie oder Ihre Mitreisenden sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Eigentümer/ Vermieter und/oder FINCAFERIEN zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Der Eigentümer/Vermieter bezahlt an Sie jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.
6. Kaution
Wenn im Angebot von einer Kaution die Rede ist, findet diese Vereinbarung außerhalb der Zuständigkeit von FINCAFERIEN lediglich zwischen Mieter und Vermieter statt.
7. Einreisebestimmungen
FINCAFERIEN erteilt entsprechende Auskünfte nach allgemein zugänglichen Unterlagen und den Auskünften der vermittelten Leistungsträger, ohne spezielle Erkundigungspflicht und davon ausgehend, dass der Kunde deutscher Staatsbürger ist. Es gilt § 676 Bürgerliches Gesetzbuch. Für Reisen nach Spanien genügt ein gültiger Personalausweis.
8. Obliegenheiten des Kunden gegenüber FINCAFERIEN
Mängel der Vermittlungsleistung von FINCAFERIEN sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft und war Abhilfe durch FINCAFERIEN möglich, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag.
9. Haftung
9.1. FINCAFERIEN haftet dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorge¬nommen wird.
9.2 Die vertragliche Haftung von FINCAFERIEN als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist, für jedwede Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von FINCAFERIEN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder FINCAFERIEN für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
10. Obliegenheiten gegenüber dem Eigentümer/Vermieter
10.1 FINCAFERIEN weist ausdrücklich darauf hin, dass Sie dem Vermieter verpflichtet sind, auftretende Mängel unverzüglich dem Eigentümer/Vermieter, bzw. Verwalter vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Sie riskieren sonst den Verlust etwaiger Ansprüche gegen den Vermieter.
10.2 Damit Ihnen bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich Ihres Verschuldens oder Nichtverschuldens entstehen, empfehlen wir dringend, wenn Sie solche Schäden beim Bezug oder später feststellen, diese dem Eigentümer oder örtlichen Beauftragten gegenüber auch unverzüglich dann anzuzeigen, wenn solche Schäden nicht von Ihnen verursacht wurden oder für Sie nicht störend sind.
10.3 Das Vertragsobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Eigentümer/Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen oder die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
10.4 Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt. Sie verpflichten sich, zugleich für Ihre Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln, und dem Eigentümer/Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
10.5 Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
10.6 Haustiere dürfen mitgebracht werden, wenn dies in der Beschreibung des Objekts vorgesehen ist oder ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.
10.7 Sie sind dazu verpflichtet, das Haus bei der Abreise aufgeräumt, besenrein und ordentlich zu verlassen. Restliche Lebensmittel sind mitzunehmen.
11. Sonstiges
11.1 Sämtliche Ansprüche gegenüber FINCAFERIEN aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Kunde gegenüber FINCAFERIEN innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten letzten Aufenthaltstag gegenüber FINCAFERIEN geltend zu machen. Ansprüche bei Versäumen der Frist entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb.
11.2 Ansprüche gegen FINCAFERIEN - ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung - verjähren in 1 Jahr ab dem vertraglichen Aufenthaltsende. Hat der Kunde solche Ansprüche fristgerecht geltend gemacht, so ist die Verjährung gemäß § 207 BGB gehemmt.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis betreffend die Vermittlertätigkeit zwischen dem Kunden und FINCAFERIEN findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.2 Der Kunde kann Klagen bezüglich vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche gegen FINCAFERIEN aus dem Vermittlungsverhältnis und dem Vermittlungsvertrag nur an dessen Sitz verklagen.
12.3 Für Klagen FINCAFERIEN gegen den Kunden aus dem Vermittlungsverhältnis und dem Vermittlungsvertrag ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen FINCAFERIEN aus dem Vermittlungsverhältnis und dem Vermittlungsvertrag gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Fincaferien vereinbart.
12.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Vorschriften, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und FINCAFERIEN anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Stand: 10-2016
© Diese Vermittlungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt, fincaferien.de GmbH und
RA Noll, Stuttgart, 2003, 2004, 2006, 2008, 2011, 2013, 2015, 2016.
Wichtiger Hinweis zum Gerichtsstand für Klagen:
Sehr geehrte Kunden,
die von uns vermittelten Eigentümer/Vermieter sind grundsätzlich bemüht, Beanstandungen vor Ort zu erledigen. Obwohl wir ausschließlich als Vermittler tätig sind und wir damit nicht für von Ihnen nach Belegungsende gegebenenfalls geltend gemachte Ansprüche auf Rückzahlung des Mietpreises und/oder Schadensersatzansprüche haften, sind wir auch in diesem Fall immer bemüht, uns gegenüber dem Eigentümer/Vermieter für eine kulante außergerichtliche Regelung einzusetzen.
Leider geht es jedoch manchmal nicht ohne gerichtliche Auseinandersetzung. Soweit Sie gegen uns Klage in unserer Eigenschaft als Vermittler erheben, verweisen wir auf die Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel in Ziff. 12 unserer Vermittlungsbedingungen.
Falls Sie jedoch der Auffassung sein sollten, uns im Rahmen einer Klage unmittelbar wie einen Veranstalter oder einen Vermieter in Anspruch nehmen zu wollen, beachten Sie bitte folgenden Hinweis der ausdrücklich keine Gerichtsstandsvereinbarung darstellt, sondern lediglich Ihrer Information dient: Nach Art. 22 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist für solche Klagen Ihrerseits und des Eigentümers/Vermieters gegen Sie andererseits die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Landes begründet ist, in dem das Feriendomizil liegt, also der zuständigen Gerichte in Spanien. Die Anwendbarkeit der vorgenannten Vorschrift und damit die Unzuständigkeit eines angerufenen deutschen Gerichts ist von diesem deutschen Gericht von Amts wegen zu prüfen. Dieses deutsche Gericht ist demnach gegebenenfalls von Gesetz wegen aufgrund der vorgenannten Verordnung gehalten, eine Klage gegen uns, falls Sie uns als Veranstalter oder Vermieter in Anspruch nehmen wollen, wegen fehlender internationaler Unzuständigkeit abzuweisen.